Item si non amplius quam quarta in opere consumitur, ad aestimationem est adicienda, de publico praestatur, neque ulla poena tenetur.
von benedikt.j am 19.10.2016
Wenn nicht mehr als ein Viertel für die Arbeit aufgewendet wird, ist dies der Bewertung hinzuzufügen, aus öffentlichen Mitteln zu zahlen, und es werden keine Strafen verhängt.
von stephan.99 am 14.08.2016
Ebenso, wenn nicht mehr als ein Viertel der Arbeit verbraucht wird, ist es der Bewertung hinzuzufügen, es wird aus öffentlichen Mitteln bereitgestellt, und er unterliegt keiner Strafe.