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Nam si vere furiosus est, nullum est testamentum.
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von jann.i am 18.04.2015Denn wenn er wahrhaft geistesgestört ist, ist das Testament nichtig.
von felizitas.84 am 25.06.2013Denn wenn jemand tatsächlich geistig geschäftsunfähig ist, ist sein Testament ungültig.
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