Quodsi facto testamento quisquam decesserit, per hoc tempus requiritur quo certum esse coeperit, nullum ex testamento heredem extaturum:
von nathan.84 am 25.11.2021
Falls jemand verstorben wäre, ein Testament errichtet worden ist, wird in diesem Zeitraum erforderlich, ab dem es gewiss wird, dass kein Erbe aus dem Testament existieren wird:
von maila.j am 22.08.2013
Wenn jemand nach Errichtung eines Testaments verstirbt, beginnt die Frist zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, dass kein Erbe aufgrund des Testaments eintreten wird: