Odiosas contrahentium calliditates amputare properantes censemus, ut, si quis certa quantitate sibimet debita super ampliore pecunia per dolum et machinationem cautionem exegerit et ad iudicium debitorem vocaverit, si quidem ante inchoatam litem calliditatis eum paeniteat et veritatem debiti confessus fuerit, nullo eum dispendio praegravari:
von mailo.84 am 25.05.2024
Wir, bestrebt, die verhassten Täuschungen der Vertragsparteien zu beseitigen, verordnen, dass, wenn jemand durch Betrug und Manipulation eine Sicherheit für einen höheren Geldbetrag als die ihm geschuldete Summe erwirkt und den Schuldner vor Gericht zitiert hat, er, wenn er vor Beginn des Rechtsstreits seine Arglist bereut und die Wahrheit der Schuld gesteht, mit keinerlei Verlust belastet werden soll:
von jaydon.w am 09.09.2019
In unserem Bestreben, betrügerische Praktiken bei Verträgen zu unterbinden, erklären wir, dass derjenige, der eine andere Partei durch Täuschung dazu bringt, eine Sicherheit für einen höheren Betrag zu unterzeichnen als tatsächlich geschuldet, und diese dann vor Gericht bringt, keine Strafen erleiden wird, wenn er seine Unredlichkeit eingesteht und den wahren Schuldenbetrag vor Beginn des Gerichtsverfahrens offenlegt.