Omni, secundum quod iam praediximus, adversus eas et testes iure legitimo, quod ei competit adversus quem proferuntur, integro reservato.
von marlen95 am 18.03.2020
In jedem Fall, gemäß dem, was wir bereits zuvor dargelegt haben, gegen sie und die Zeugen nach rechtmäßigem Recht, welches demjenigen zusteht, gegen den sie vorgebracht werden, bleibt unversehrt gewahrt.
von charlie87 am 07.10.2016
In allen Fällen bleibt, wie wir bereits dargelegt haben, das volle Rechtsrecht gegenüber diesen Angelegenheiten und Zeugen für die Person, gegen die sie vorgebracht werden, uneingeschränkt bestehen.