Pignoribus quidem intervenientibus usurae, quae sine stipulatione peti non poterant, pacto retineri possunt.
von linnea.g am 16.05.2015
Bei Vorliegen von Wertpapieren können Zinszahlungen, die ohne Vereinbarung nicht gefordert werden könnten, durch informelle Absprache zurückbehalten werden.