Ratio iuris postulat, ut creditoribus hereditariis et legatariis seu fideicommissariis te convenire volentibus tu respondeas et cum eo, cui hereditatem venumdedisti, tu experiaris suo ordine.
von pepe.e am 20.09.2015
Der Rechtsgrundsatz verlangt, dass Sie gegenüber den erbrechtlichen Gläubigern und Vermächtnisnehmern oder Fideikommissaren, die Sie verklagen wollen, Stellung beziehen, und gegen denjenigen, dem Sie die Erbschaft verkauft haben, Sie Klage in gehöriger Ordnung erheben sollen.
von kristian94 am 11.07.2014
Das Gesetz fordert, dass Sie Erbschaftsgläubigern und Erben, die Ansprüche gegen Sie geltend machen möchten, antworten und anschließend rechtliche Schritte gegen die Person einleiten müssen, an die Sie die Erbschaft veräußert haben.