Et ideo ex te natos ingenuos videri procreatos non est incertae opinionis.
von yara.r am 08.10.2020
Daher steht fest, dass die von Ihnen geborenen Kinder als freigeboren gelten.
von alicia.87 am 28.03.2021
Und daher gilt es als unzweifelhaft, dass die von dir Geborenen als rechtmäßig und freigeboren gelten, die gezeugt wurden.