Iubemus, ne quis cuiuscumque vestis aut piscis vel pectinum forte aut echini vel cuiuslibet alterius ad uictum vel ad quemcumque usum pertinentis speciei vel cuiuslibet materiae pro sua auctoritate, vel sacro iam elicito aut in posterum eliciendo rescripto aut pragmatica sanctione vel sacra nostrae pietatis adnotatione, monopolium audeat exercere, neve quis illicitis habitis conventionibus coniuraret aut pacisceretur, ut species diversorum corporum negotiationis non minoris, quam inter se statuerint, venumdentur.
von leopold88 am 20.01.2016
Wir befehlen, dass niemand kraft eigener Autorität, oder durch bereits erwirktes oder künftig zu erwirkendes heiliges Reskript, oder durch pragmatische Sanktion, oder durch heilige Anmerkung unserer Frömmigkeit, es wagen soll, ein Monopol über irgendwelche Kleidung oder Fische oder vielleicht Kämme oder Seeigel oder irgendeine andere Ware zur Versorgung oder zu welchem Gebrauch auch immer oder welchen Materials auch immer auszuüben, und dass niemand durch unzulässige Versammlungen verschwören oder Vereinbarungen treffen soll, dass Waren verschiedener Handelskörperschaften nicht für weniger verkauft werden dürfen, als sie unter sich festgelegt haben.
von damian.h am 22.10.2020
Wir verfügen, dass niemand berechtigt ist, ein Monopol auf irgendeine Art von Kleidung, Fisch, Kämmen, Seeigeln oder anderen Waren für Nahrung oder sonstige Zwecke zu errichten, unabhängig vom Material, sei es aus eigener Autorität oder durch eine bereits erhaltene oder künftig zu erhaltende kaiserliche Erlaubnis, durch amtliche Verfügung oder durch unsere gnädige Autorisierung. Darüber hinaus ist niemandem erlaubt, rechtswidrige Vereinbarungen oder Verschwörungen zu treffen, um Mindestpreise für verschiedene Handelswaren festzulegen.