Si tutor petitus vel testamento datus tutorem te constitutum esse non ex remissioris neglegentiae vitio, sed iustae ignorationis ratione non didicisti idque liquidis probationibus ostenderis, periculo eius temporis, quod ignorante te transmissum est, non teneberis.
von anabel.91 am 14.01.2021
Wenn Sie nicht wussten, dass Sie zum Vormund bestellt wurden (sei es auf Anfrage oder durch Testament), und dies auf berechtigte Unkenntnis und nicht auf fahrlässige Nachlässigkeit zurückzuführen war, werden Sie für den Zeitraum, in dem Sie sich Ihrer Ernennung nicht bewusst waren, nicht zur Verantwortung gezogen, sofern Sie dies durch eindeutige Beweise nachweisen können.
von christine.94 am 27.06.2016
Wenn du als Vormund angefragt oder durch Testament ernannt wurdest und nicht erfahren hast, dass du zum Vormund bestellt wurdest, und zwar nicht aufgrund einer lässigen Nachlässigkeit, sondern aus Gründen einer gerechtfertigten Unkenntnis, und wenn du dies durch eindeutige Beweise nachweisen kannst, wirst du nicht für das Risiko jener Zeitspanne haftbar gemacht, die während deiner Unkenntnis verstrichen ist.