Sed nos definimus et omnem eis damus facultatem, si hoc ita fuerit subsecutum, licere eis et ampliorem summam praefata quantitate in qua dati sunt iudices excedere, et non ad modum suae rationis, sed ad veritatis indaginem ferre sententiam, ne tanti iudices quasi vinculis praepediti non possint legum veritati et iudiciali vigori per omnia satisfacere.
von sheyenne91 am 25.05.2020
Hiermit erklären und gewähren wir ihnen volle Befugnis, falls diese Bedingungen erfüllt sind, die ursprünglich festgelegten finanziellen Grenzen zu überschreiten und ihr Urteil nicht auf mathematische Berechnungen, sondern auf die Suche nach der Wahrheit zu gründen, damit diese ausgezeichneten Richter nicht wie Gefangene eingeschränkt werden und sowohl die Wahrheit der Gesetze als auch die Kraft der Justiz vollständig aufrechterhalten können.
von antonia.97 am 14.10.2020
Wir bestimmen und gewähren ihnen jegliche Befugnis, falls dies so erfolgt sein sollte, dass sie sowohl die vorgenannte Summe überschreiten dürfen, in der die Richter bestellt wurden, als auch ein Urteil nicht nach Maßgabe ihrer Berechnung, sondern gemäß der Untersuchung der Wahrheit fällen können, damit nicht so bedeutende Richter, gleichsam durch Fesseln gehindert, nicht in der Lage wären, der Wahrheit der Gesetze und der richterlichen Kraft in allen Belangen zu genügen.