Si actu sollemni praecedentem obligationem peremisti, perspicis adversus fraudatorem intra annum in quantum facere potest vel dolo malo fecit, quo minus possit , edicto perpetuo tantum actionem permitti.
von evelin91 am 08.06.2019
Wenn du durch einen feierlichen Akt die vorherige Verpflichtung zerstört hast, erkennst du, dass gegen den Betrüger innerhalb eines Jahres, soweit er zahlen kann oder arglistig gehandelt hat, um weniger zahlungsfähig zu sein, allein die Handlung des Edictum perpetuum gestattet ist.
von larissa.o am 12.04.2016
Wenn Sie die vorherige Verpflichtung durch ein förmliches Verfahren aufgehoben haben, sollten Sie verstehen, dass das Perpetualedikt Rechtshandlungen gegen den Betrugsschuldner nur innerhalb eines Jahres erlaubt, begrenzt auf das, was er zahlen kann oder was er arglistig außer Reichweite gebracht hat.