Eum, qui celavit vel amovit testamentum, committere crimen falsi publice notum est.
von enno.h am 20.03.2021
Es ist allgemein bekannt, dass jeder, der ein Testament verbirgt oder entfernt, Urkundenfälschung begeht.
von mark88 am 27.07.2014
Es ist öffentlich bekannt, dass derjenige, der ein Testament verheimlicht oder entfernt hat, das Verbrechen der Fälschung begeht.