Sed si contentio quaedam et comparatio fiat, quibus plurimum tribuendum sit officii, principes sint patria et parentes, quorum beneficiis maximis obligati sumus proximi liberi totaque domus, quae spectat in nos solos neque aliud ullum potest habere perfugium, deinceps bene convenientes propinqui, quibuscum communis etiam fortuna plerumque est.
von ludwig.m am 27.12.2017
Wenn wir jedoch eine Vergleichung anstellen würden, wer unserer größten Pflicht würdig ist, sollten wir Land und Eltern an erste Stelle setzen, da wir ihnen am meisten verdanken, gefolgt von unseren Kindern und unserem Haushalt, die vollständig von uns abhängig sind und nirgendwo sonst Hilfe finden können, und dann unsere gut zusammenpassenden Verwandten, mit denen wir gewöhnlich unser Schicksal teilen.
von alexandra9841 am 14.11.2014
Wenn aber ein gewisser Wettstreit und Vergleich angestellt würde, wem die meiste Pflicht zuzuschreiben sei, so sollten zuerst das Vaterland und die Eltern stehen, durch deren größte Wohltaten wir verpflichtet sind, sodann die Kinder und der ganze Haushalt, der allein auf uns schaut und keine andere Zuflucht haben kann, und danach die gut übereinstimmenden Verwandten, mit denen auch das gemeinsame Schicksal im Allgemeinen geteilt wird.