De libertate, quo iudicium gravius esse nullum potest, nonne ex iure civili potest esse contentio, cum quaeritur, is, qui domini voluntate census sit, continuone, an, ubi lustrum sit conditum, liber sit?
von victor.k am 07.04.2021
Was die Freiheit betrifft - worüber es kein ernsteres Urteil geben kann - kann es nicht einen Streit aus dem Zivilrecht geben, wenn gefragt wird, ob derjenige, der im Zensus nach dem Willen seines Herrn registriert wurde, sofort frei wird oder erst wenn das Lustrum festgelegt ist?
von anabel.t am 02.03.2019
Kann es nicht eine Rechtstreitigkeit über die Freiheit geben – und keine Frage könnte bedeutsamer sein – wenn wir uns fragen, ob jemand, der mit Erlaubnis seines Besitzers im Zensus registriert wurde, sofort frei wird oder erst nach Abschluss der fünfjährigen Zensusperiode?