Faciam hoc non novum, sed ab eis qui nunc principes nostrae civitatis sunt ante factum, ut testibus utar statim: illud a me novum, iudices, cognoscetis, quod ita testis constituam, ut crimen totum explicem; ut, ubi id interrogando argumentis atque oratione firmavero, tum testis ad crimen adcommodem: ut nihil inter illam usitatam accusationem atque hanc novam intersit, nisi quod in illa tunc, cum omnia dicta sunt, testes dantur; hic in singulas res dabuntur; ut illis quoque eadem interrogandi facultas, argumentandi dicendique sit.
von marvin9885 am 17.02.2017
Ich werde eine Praxis befolgen, die nicht neu ist, sondern bereits von denjenigen angewandt wurde, die jetzt die Staatsführer unseres Landes sind, indem ich sofort Zeugen hinzuziehe. Aber Sie werden in meinem Ansatz etwas Neues bemerken, Richter: Ich werde die Zeugen so präsentieren, dass ich den gesamten Fall erklären kann. Nachdem ich die Fakten durch Befragung, Argumente und Reden festgestellt habe, werde ich Zeugen hinzuziehen, um jeden Punkt zu unterstützen. Der einzige Unterschied zwischen diesem neuen Ansatz und der üblichen Art der Anschuldigung besteht darin, dass normalerweise alle Zeugen erst nach allem Gesagten vorgebracht werden, während sie hier für jeden spezifischen Punkt herangezogen werden. Sie werden weiterhin die gleiche Möglichkeit haben, befragt, Argumente vorzubringen und zu sprechen.
von liana.876 am 13.08.2014
Ich werde dies nicht als etwas Neues tun, sondern als etwas, das bereits von jenen ausgeführt wurde, die nun die Führer unseres Staates sind, damit ich sogleich Zeugen heranziehe: Richter, Sie werden von mir etwas Neues lernen, weil ich die Zeugen so anordnen werde, dass ich die gesamte Anklage erläutern kann; so dass ich, nachdem ich sie durch Befragung mit Argumenten und Rede bekräftigt habe, dann die Zeugen zur Anklage hinzuziehen kann: Damit zwischen der üblichen Anklageform und dieser neuen nichts unterschiedlich sei, außer dass bei jener damals, wenn alles gesagt worden ist, Zeugen gegeben werden; bei dieser werden sie für einzelne Punkte gegeben; so dass ihnen ebenfalls dieselbe Befugnis des Befragen, des Argumentierens und des Sprechens zusteht.