Crimen eius modi nisi litteris confirmetur inane esse dicet.
von xenia946 am 22.05.2021
Er wird sagen, dass ein solches Verbrechen, wenn es nicht durch Schreiben bestätigt wird, als leer oder nichtig anzusehen sei.
von melek.947 am 29.10.2013
Er wird sagen, dass eine Anschuldigung dieser Art bedeutungslos ist, sofern sie nicht durch schriftliche Beweise untermauert wird.