Fuit ista res publica quondam, fuit ista severitas in iudiciis, ut istam rem accusator in magnis criminibus obiciendam putaret.
von arthur.g am 30.12.2017
Es gab eine Zeit, in der unsere Republik existierte, in der unsere Gerichte streng waren, in der Staatsanwälte solche Angelegenheiten in schwerwiegenden Strafsachen für würdig hielten, verfolgt zu werden.
von Michel am 03.10.2014
Es gab einst diese Republik, es gab diese Strenge in den Gerichtsverfahren, sodass der Ankläger meinte, die Sache müsse in großen Anklagen vorgebracht werden.