In secundo interregno orta contentio est, quod duo patricii consules creabantur, intercedentibusque tribunis interrex fabius aiebat in duodecim tabulis legem esse ut, quodcumque postremum populus iussisset, id ius ratumque esset; iussum populi et suffragia esse.
von carla.947 am 29.07.2014
Während des zweiten Interregnums entstand ein Streit, weil zwei patrizische Konsuln gewählt wurden und die Volkstribunen dagegen intervenierten. Der Interrex Fabius erklärte, dass im Zwölftafelgesetz ein Gesetz existiere, wonach alles, was das Volk zuletzt angeordnet habe, Recht sein und bestätigt werden solle; es sei der Befehl des Volkes und dessen Abstimmungen.
von cristine.q am 19.06.2024
Während des zweiten Interregnums brach ein Konflikt aus, weil versucht wurde, zwei patrizische Konsuln zu ernennen. Als die Tribunen Einspruch erhoben, wies der kommissarische Herrscher Fabius darauf hin, dass das Zwölftafelgesetz ein Gesetz enthielt, das besagte, dass die jüngste Entscheidung des Volkes bindendes Recht werden sollte, und dass dies sowohl die Entscheidung als auch die Stimmen des Volkes sei.