Neganti ultra quicquam scire, non eandem dicere, si coarguatur ab alio, ac per se fatenti ueniam aut gratiam fore; eum sibi omnia exposuisse, qui ab illa audisset.
von ali.963 am 10.01.2020
Für denjenigen, der leugnet, noch irgendetwas zu wissen, wäre es nicht dasselbe Ergebnis, wenn er von einem anderen widerlegt würde, als für denjenigen, der von sich aus gesteht, für den es Vergebung oder Gunst gäbe; derjenige, der von jener gehört hatte, hätte ihm alles offenbart.
von ida.924 am 27.12.2018
Derjenige, der behauptet, nichts weiter zu wissen, wird nicht die gleiche Behandlung erfahren, wenn er von anderen des Lügens überführt wird, wie jemand, der freiwillig ein Geständnis ablegt und Gnade oder Gunst erwarten darf; die Person, die es von ihr gehört hatte, hatte alles offenbart.