Si quid enim perfidia illorum detrimenti acceperimus, nemo erit praeter nosmet ipsos, quem iure accusare possimus.
von teresa.g am 10.11.2019
Wenn tatsächlich durch ihren Verrat irgendein Schaden entstanden wäre, wird niemand außer uns selbst sein, den wir mit Recht anklagen könnten.
von maxim.82 am 23.05.2014
Wenn wir durch ihren Verrat irgendeinen Schaden erleiden, wird es niemanden geben außer uns selbst, den wir zu Recht anklagen können.