Eas in eos dies conferre ius, ut nec ipsius neque publicae feriae sint.
von enno98 am 19.04.2022
Es ist erlaubt, diese Angelegenheiten an diesen Tagen zu planen, solange es weder persönliche noch öffentliche Feiertage sind.
von mads.y am 28.06.2020
Es ist rechtens, diese Dinge auf jene Tage zu übertragen, so dass weder seine eigenen noch öffentliche Feiertage davon betroffen sind.