Illa autem exceptio cui probari tandem potest, quod negant sapientem suscepturum ullam rei publicae partem, extra quam si eum tempus et necessitas coegerit.
von Boss am 30.03.2015
Wem kann jener einwand beifallswert erscheinen, dass...
von mustafa.o am 12.03.2018
Aber jene Ausnahme, wem kann sie denn schließlich bewiesen werden, die behaupten, dass der Weise keinen Teil der öffentlichen Angelegenheiten übernehmen wird, es sei denn, Zeit und Notwendigkeit hätten ihn dazu gezwungen?
von niclas.92 am 23.05.2024
Aber wer kann ihren Anspruch ernsthaft akzeptieren, dass ein weiser Mensch sich nicht an Regierungsangelegenheiten beteiligen sollte, es sei denn, Umstände und Notwendigkeit zwingen ihn dazu?