Sequitur ergo ut actio sit absolutissima, quae maxime orationis similitudinem expresserit, si modo iustum et debitum tempus accipiat; quod si negetur, nulla oratoris maxima iudicis culpa est.
von georg95 am 15.04.2019
Daher wird eine Darbietung am wirksamsten sein, wenn sie den natürlichen Sprechfluss am besten einfängt, vorausgesetzt, ihr wird ausreichend Zeit gewährt; wird diese Zeit verweigert, liegt die Schuld nicht beim Redner, sondern vollständig beim Richter.
von mona93 am 04.10.2024
Es folgt daher, dass die Darbietung am vollkommensten wäre, welche die Ähnlichkeit der Rede am stärksten zum Ausdruck bringen könnte, wenn sie nur die angemessene und gebührende Zeit erhält; sollte diese verweigert werden, so liegt kein Fehler beim Redner, sondern der größte Fehler beim Richter.