Proprios autem olim quidem secundum plurium sententias non aliter quam cum libertate recte instituere licebat.
von tea91 am 22.10.2018
In der Vergangenheit konnten Sklaven nach Ansicht der meisten nur dann rechtmäßig als eigene Personen registriert werden, wenn ihnen gleichzeitig die Freiheit gewährt wurde.