Sed quia sane commodius erat singulas causas singulis appellationibus distingui, ideo quaedam non iure facta dicuntur, quaedam iure facta rumpi vel irrita fieri.
von katarina.97 am 21.07.2014
Da es jedoch zweckmäßiger war, verschiedene Fälle mit unterschiedlichen Begriffen zu unterscheiden, werden einige Handlungen als rechtswidrig bezeichnet, während andere, obwohl rechtmäßig ausgeführt, für ungültig erklärt oder aufgehoben werden können.