Quidquid enim sine dolo et culpa venditoris accidit, in eo venditor securus est.
von philip.v am 21.12.2016
Was immer ohne Arglist und Verschulden des Verkäufers geschieht, darin ist der Verkäufer frei von Verantwortung.
von thea.86 am 12.09.2024
Der Verkäufer haftet nicht für Ereignisse, die ohne seinen Betrug oder sein Verschulden eintreten.