Suchen
Non idem iuris est, si a servo quis stipulatus fuerit:
‹ Vorherige Textstelle oder Nächste Textstelle ›
von liliah.95 am 12.12.2015Es ist nicht dasselbe Rechts, wenn jemand von einem Sklaven eine Zusage erhalten hätte:
von Sam am 24.01.2014Die Rechtslage ist anders, wenn jemand eine förmliche Vereinbarung mit einem Sklaven getroffen hat:
Wortschatz · Textstellen · Datenschutz · Impressum