Si autem damnum ei cui deditus est resarcierit quaesita pecunia, auxilio praetoris, invito domino, manumittitur.
von leonhardt.97 am 02.05.2016
Wenn er dem Empfänger, dem er übergeben wurde, den Schadenersatz zahlt, kann er mit Hilfe des Prätors auch gegen den Willen seines Herrn freigelassen werden.
von robert.98 am 30.08.2014
Wenn er überdies den Schaden demjenigen, dem er übergeben wurde, mit Geld ersetzt hat, das mit Hilfe des Prätors gegen den Willen des Herrn beschafft wurde, wird er freigelassen.