Nec deerit antistitum christianae religionis cura laudabilis, quae ad observationem constituti iudicis hanc ingerat monitionem.
von sam.96 am 10.09.2016
Es wird nicht an der lobenswerten Sorgfalt der Priester der christlichen Religion mangeln, die zur Beachtung des eingesetzten Richters diese Mahnung hervorbringen wird.
von mathilda.p am 09.03.2022
Es wird nicht an der lobenswerten Sorge christlicher Religionsführer mangeln, die diese Mahnung zur Befolgung der Anordnungen des eingesetzten Richters vorbringen werden.