Quod quis sibi debitum exigere tibi mandavit, ante litis contestationem tu alii petendum mandare non potes.
von josephine.r am 11.12.2018
Was jemand Ihnen aufgetragen hat, als ihm geschuldeten Betrag einzutreiben, können Sie vor Streitbeginn nicht an eine andere Person zur Geltendmachung weitergeben.
von ibrahim.85 am 10.08.2020
Man kann die Eintreibung einer Schuld, die einem von einer anderen Person bevollmächtigt wurde, nicht an einen Dritten übertragen, bevor das förmliche Rechtsverfahren beginnt.