Quod si ut repetiturus ea, quae in sumptum misisti, aliquid erogasti, negotiorum tibi gestorum intendenda actio est.
von amaya.x am 13.10.2017
Wenn Sie Geld ausgegeben haben in der Absicht, Ihre Auslagen zu erstatten, sollten Sie einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag geltend machen.
von kristof.e am 30.09.2020
Wenn du jedoch, als derjenige, der die Ausgaben, die du verauslagt hast, zurückzufordern beabsichtigst, etwas ausgegeben hast, muss gegen dich eine Geschäftsführungsklage erhoben werden.