De ceteris vero, quae ab aliis tui constituta iuris detenta exacta non sunt, ab hoc, qui nec agendi quidem propter exceptionis obstaculum facultatem habere potuit, exigi non potest:
von viktoria.h am 10.10.2021
Was die anderen Beträge betrifft, die von anderen mit Ihrer Rechtsermächtigung nicht eingezogen wurden, können diese nicht von jemandem gefordert werden, der aufgrund eines Einwands rechtlich gehindert war, Maßnahmen zu ergreifen:
von simon.y am 10.06.2024
Bezüglich anderer Angelegenheiten, welche von anderen Ihrer festgelegten Rechte nicht gehalten und eingetrieben wurden, kann von demjenigen, der aufgrund des Hindernisses der Ausnahme nicht einmal die Möglichkeit des Handelns hatte, nichts gefordert werden: