Minoribus annis viginti quinque etiam in his, quae praesentibus tutoribus vel curatoribus in iudicio vel extra iudicium gesta fuerint, in integrum restitutionis auxilium superesse, si circumventi sunt, placuit.
von casper88 am 06.11.2013
Es wurde festgelegt, dass Personen unter fünfundzwanzig Jahren Anspruch auf vollständige rechtliche Wiederherstellung haben, auch für Handlungen, die in oder außerhalb des Gerichts mit Vormündern oder Betreuern durchgeführt wurden, wenn sie getäuscht wurden.
von leon.a am 13.08.2016
Personen unter fünfundzwanzig Jahren wurde Hilfe zur vollständigen Wiederherstellung zugestanden, auch für Handlungen, die in Anwesenheit von Vormündern oder Kuratoren vor oder außerhalb des Gerichts vorgenommen wurden, falls sie getäuscht worden sind.