Petendae in integrum restitutionis temporibus observatis, si dilatio ab actore petatur, quae intra metas restitutionis valet artari, eandem quocumque flagitante causis cognitis tribui oportebit.
von carlotta.91 am 17.12.2019
Wenn die Fristen zur Wiederherstellung in den Originalzustand beobachtet worden sind, wrid es als angemessen gelten, dass eine vom Kläger beantragte Verzögerung, die innerhalb der Grenzen der Wiederherstellung verkürzt werden kann, gewährt wird, wobei nach Prüfung der Gründe jeder Antragsteller berücksichtigt wird.