Cuius portionem ab eo, qui bona fide possidens aedificavit, si velis vindicare, sumptus offerre debes, ne doli mali possis exceptione submoveri.
von toni91 am 09.12.2015
Wenn Sie einen Teil des Grundstücks von jemandem zurückfordern möchten, der in gutem Glauben gebaut hat, müssen Sie deren Aufwendungen zu erstatten anbieten, sonst könnte Ihre Forderung wegen Arglist abgewiesen werden.
von leyla96 am 22.07.2018
Wenn du den Anteil von demjenigen fordern willst, der in gutem Glauben gebaut hat, musst du die Aufwendungen erstatten, damit du nicht durch die Einrede des bösen Glaubens abgewiesen werden kannst.