Instrumenta ad ius tuum pertinentia partem diversam invasisse adseverans, si quidem crimen intendis, sollemnibus accusationibus impletis fidem adseverationi tuae fac, sin vero ad exhibendum intendis, iudiciorum more experire.
von zoé.82 am 01.06.2022
Wenn Sie behaupten, dass die Gegenpartei Ihre Rechtsdokumente unrechtmäßig in Besitz genommen hat, haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können entweder Strafanzeige erstatten, wobei Sie in diesem Fall die vorgeschriebenen Verfahren einhalten und Ihre Behauptungen beweisen müssen, oder Sie können die Herausgabe der Dokumente vor Gericht verlangen, wobei Sie in diesem Fall das übliche Gerichtsverfahren befolgen sollten.
von kimberly90 am 12.11.2013
Dokumente, die Ihr Rechtsanspruch betreffen und bei denen Sie behaupten, dass die Gegenpartei sie beschlagnahmt hat, wenn Sie tatsächlich Strafanzeige erstatten, müssen nach Abschluss der förmlichen Anschuldigungen den Beweis Ihrer Behauptung erbringen; wenn Sie jedoch auf Herausgabe klagen wollen, verfahren Sie nach der Gerichtspraxis.