Si societatis iure vel transactioni stipulatione subdita bonorum omnium aequis partibus inter te et fabiam divisionem recte fieri placuit, quo minus haec rata serventur, nihil interest, utrumne testatus, qui fuerit obligatus, an intestatus rebus sit humanis exemptus.
von ronya97 am 23.09.2015
Wenn gemäß Gesellschaftsrecht oder einer vereinbarungspflichtigen Transaktion die gleichmäßige Aufteilung aller Güter zwischen Ihnen und Fabia rechtmäßig vereinbart wurde, macht es keinen Unterschied hinsichtlich der Gültigkeit dieser Vereinbarung, ob derjenige, der verpflichtet war, testamentarisch oder ohne Testament aus dem menschlichen Leben geschieden ist.
von marleen.u am 31.10.2024
Wenn eine rechtmäßige Vereinbarung, sei es durch einen Gesellschaftsvertrag oder eine formelle Transaktion, getroffen wurde, um das gesamte Vermögen zwischen dir und Fabia gleichmäßig zu teilen, spielt es keine Rolle, ob die Person, die durch diese Verpflichtung gebunden war, mit oder ohne Testament verstorben ist.