Si nulla usucapionis praerogativa vel diuturni silentii praescriptio emptorem possessionis, quam a coheredibus patrui tui distractam suggeris, pro portione tua munit, in rem actio incolumis perseverat:
von franziska.y am 11.05.2023
Wenn weder Ersitzung noch die Einrede der langjährigen Untätigkeit den Käufer der Liegenschaft (die du als von den Miterben deines Onkels veräußert bezeichnest) hinsichtlich deines Anteils schützt, bleibt dein Recht zur Geltendmachung des Eigentums unversehrt:
von laura.96 am 15.11.2021
Wenn keine Prärogative der Ersitzung oder Verjährung durch langes Schweigen den Käufer der Besitzes schützt, welchen du als von den Miterben deines Onkels verkauft vorschlägst, bleibt die dingliche Klage unbeeinträchtigt: