Indulgendum est namque consensui communi partium, ne, cum negetur augendae potestas donationis, dotis etiam pigrius constituatur augmentum.
von leonhard.96 am 14.08.2015
Es muss nämlich dem gemeinsamen Einverständnis der Parteien nachgegeben werden, damit nicht, wenn die Möglichkeit zur Erhöhung der Schenkung verweigert wird, auch die Steigerung der Mitgift träger festgelegt wird.