Quare si tu dotem pro muliere dedisti et ex morte eius repetitionem stipulatus es, circumscribendi autem tui causa ficto repudio matrimonium brevi tempore rescissum est, res dotales, quas ante nuptias obtulisti, praeses provinciae recipere te non dubitabit.
von ronia99 am 29.08.2018
Daher, wenn Sie eine Mitgift für die Frau gegeben und im Falle ihres Todes eine Rückzahlung vereinbart haben, und die Ehe durch eine vorgetäuschte Scheidung in kurzer Zeit aufgelöst wurde, mit dem Ziel, Sie zu täuschen, wird der Provinzstatthalter nicht zögern, Ihnen die Mitgiftgegenstände zurückzugeben, die Sie vor der Ehe bereitgestellt haben.
von mariella92 am 07.02.2015
Wenn Sie also eine Mitgift für eine Frau bereitgestellt und deren Rückgabe im Falle ihres Todes vereinbart haben, das Eheband jedoch kurz darauf durch eine fingierte Scheidung aufgelöst wurde, um Sie zu betrügen, wird der Provinzgouverneur Ihnen sicherlich helfen, die Mitgift zurückzufordern, die Sie vor der Hochzeit gegeben haben.