Compensationis aequitatem iure postulas.Non enim prius exsolvi quod debere te constiterit aequum est, quam petitioni mutuae responsum fuerit, eo magis, quod ea te persequi dicis, quae divortii causa amota quereris.
von sofi82 am 27.06.2015
Ihr Antrag auf angemessene Entschädigung ist berechtigt. Es wäre jedoch nicht richtig, dass Sie das geschuldete Geld zahlen, bevor Sie auf die Gegenforderung geantwortet haben, insbesondere da Sie versuchen, Gegenstände zurückzufordern, die angeblich während der Scheidung weggenommen wurden.
von lenardt95 am 25.11.2021
Du forderst zu Recht die Billigkeit der Kompensation. Denn es ist nicht gerecht, dass das, was du zu schulden verpflichtet bist, bezahlt wird, bevor der gegenseitigen Petition eine Antwort gegeben wurde, umso mehr, als du behauptest, jene Dinge zu verfolgen, über deren Wegnahme anlässlich der Scheidung du dich beklagst.