Et huiusmodi formam in omnibus causis, quae similiter in cuiuscumque civitatis ordine curiaque contigerint, in posterum decernimus observari.
von veronika.v am 05.03.2017
Und eine solche Form soll in allen Fällen, die sich ähnlich in der Ordnung und dem Gericht einer jeden Stadt ereignet haben, für die Zukunft beachtet werden.
von sofi.l am 07.06.2018
Wir verordnen, dass dieses Verfahren in Zukunft für alle ähnlichen Fälle anzuwenden ist, die in irgendeinem Stadtrat oder Gericht auftreten können.