Sin autem concubina liberae condicionis constituta filium vel filiam ex licita consuetudine ad hominem liberum habita procreaverit, eos etiam cum legitimis liberis ad materna venire bona, quae ea iure legitimo et in suo patrimonio possidet, nulla invidia est.
von nathalie.94 am 16.07.2024
Wenn eine freie Konkubine mit einem freien Mann in einer rechtlich anerkannten Beziehung Kinder hat, gibt es keine Einwendungen dagegen, dass diese Kinder das rechtmäßig von ihrer Mutter besessene Eigentum zusammen mit ihren legitimen Kindern erben.
von katharina.r am 14.04.2018
Wenn jedoch eine Konkubine freien Standes einen Sohn oder eine Tochter durch rechtmäßigen Verkehr mit einem freien Mann gezeugt hat, steht nichts dagegen, dass diese zusammen mit den ehelichen Kindern an die mütterlichen Güter gelangen, die sie kraft legitimen Rechts und in ihrem eigenen Vermögen besitzt.