In qua constitutione unum gradum ex cognatis in ius legitimum reduximus, id est germanae filios et filias et sororis uterinae filios ac filias:
von fatima.s am 06.06.2021
In dieser Gesetzgebung haben wir die Rechtsstellung für eine Kategorie von Blutsverwandten wiederhergestellt, und zwar für die Söhne und Töchter von vollbürtigen Schwestern sowie von Halbschwestern mütterlicherseits:
von jaydon.t am 06.04.2024
In dieser Verfassung haben wir einen Verwandtschaftsgrad unter Blutsverwandten in ein legitimes Recht wiederhergestellt, und zwar den der Söhne und Töchter einer Vollgeschwister-Schwester sowie der Söhne und Töchter einer Halbschwester mütterlicherseits: