Igitur perspicis, quod testamentariae successionis spe durante intestati bona defuncti non recte vindicentur.
von elea.w am 28.08.2014
Daher erkennst du, dass solange die Hoffnung auf eine testamentarische Erbfolge besteht, die Güter des verstorbenen Erblassers ohne Testament nicht rechtmäßig beansprucht werden können.