Quae in eundem modum erunt observanda, quamvis non heredes instituere, sed legata solum vel fideicommissa et in summa quae codicillis habentur congrua duxerit ordinanda.
von lynn.c am 10.12.2018
Dieselben Dinge werden in gleicher Weise zu beachten sein, auch wenn nicht Erben einzusetzen, sondern nur Vermächtnisse oder Treuhandschenkungen und im Wesentlichen diejenigen Dinge, die in Kodizillen als angemessen erachtet werden, angeordnet werden sollen.