Post absolutum enim dimissumque iudicium nefas est litem alteram consurgere ex litis primae materia.
von benedikt.l am 27.07.2015
Nach Abschluss und Erledigung eines Rechtsstreits ist es nicht erlaubt, eine weitere Klage auf Grundlage desselben Sachverhalts zu erheben.
von liam.q am 21.01.2014
Nach Abschluss und Beendigung eines Gerichtsverfahrens ist es unzulässig, eine weitere Klage auf Grundlage des Materials des ersten Verfahrens zu erheben.