Si mater legitima liberorum tutela suscepta ad secundas contra sacramentum praestitum adspiraverit nuptias, antequam ei tutorem alium fecerit ordinari eique quod debetur ex ratione tutelae gestae persolverit, mariti quoque eius praeteritae tutelae ratiociniis bona iure pignoris tenebuntur obnoxia.
von liya.p am 29.05.2018
Wenn eine rechtmäßige Mutter, die die Vormundschaft über Kinder übernommen hat, einer zweiten Ehe entgegen dem zuvor geleisteten Eid nachstrebt, bevor sie einen anderen Vormund bestellt und die aus der geführten Vormundschaft geschuldeten Beträge bezahlt hat, sollen auch die Güter ihres Ehemanns kraft Pfandrechts für die Rechenschaftslegung der vergangenen Vormundschaft haftbar sein.
von veronika93 am 29.01.2020
Wenn eine Mutter, die rechtmäßig die Vormundschaft über ihre Kinder übernommen hat, entgegen ihrem vorherigen Eid erneut heiraten möchte und dies tut, bevor sie einen neuen Vormund bestellt und alle Abrechnungen aus ihrer Vormundschaft begleicht, werden auch die Vermögenswerte ihres neuen Ehemanns rechtlich als Sicherheit für etwaige Schulden aus der vorherigen Vormundschaft haftbar gemacht.