Meminerint cuncti, sive vulgato rescripto mansuetudinis nostrae sive sententia cuiuslibet iudicis utantur in causis, conveniendos dominos locorum esse aut, si forte defuerint, actores eorum ad insinuandas sententias procuratoresque quaerendos, ne inde iniuriarum nascatur occasio, unde iura nascuntur.
von karolin.e am 22.03.2020
Alle sollten sich daran erinnern, dass sie bei Verwendung eines offiziellen kaiserlichen Dekrets oder eines richterlichen Urteils in Rechtsangelegenheiten verpflichtet sind, die Eigentümer zu benachrichtigen oder, falls diese abwesend sind, deren Verwalter und Vertreter zu kontaktieren, um die Rechtsmitteilungen ordnungsgemäß zuzustellen. Dies dient dazu, Ungerechtigkeit bereits an der Quelle der Rechtsprechung zu verhindern.
von leandro.84 am 12.07.2018
Es sollen sich alle erinnern, ob sie ein veröffentlichtes Reskript unserer Milde oder ein Urteil irgendeines Richters in Rechtssachen verwenden, dass die Eigentümer der Liegenschaften vorgeladen werden müssen oder, falls sie etwa abwesend sind, deren Vertreter zur Zustellung von Urteilen und Prozessbevollmächtigte gesucht werden müssen, damit nicht aus der Quelle der Rechte eine Gelegenheit zu Unrechtshandlungen entstehe.